§ 2 Grundsätze der Raumordnung
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ROG%202008/2?asof=2021-09-24#abs-1 (1) Die Grundsätze der Raumordnung sind im Sinne der Leitvorstellung einer nachhaltigen Raumentwicklung nach § 1 Abs. 2 anzuwenden und durch Festlegungen in Raumordnungsplänen zu konkretisieren, soweit dies erforderlich ist.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ROG%202008/2?asof=2021-09-24#abs-2 (2) Grundsätze der Raumordnung sind insbesondere:
Änderungsverlauf
-
28.09.2023 in Kraft
§ 2 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. März 2023 (BGBl. I Nr. 88)
BGBl. 2023 I Nr. 88
-
19.06.2020 Ausfertigung
§ 2 geändert durch Artikel 159 des Gesetzes vom 19. Juni 2020 (BGBl. I 1328)
BGBl. I S. 1328
-
20.07.2017 Ausfertigung
§ 2 geändert durch Artikel 2 Abs. 15 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I 2808)
BGBl. 2017 I S. 2808
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.